Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

GntDSVVDV

§ 12 Dauer und Aufbau des Studiums

Stand: 31.10.2024

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/12#abs-1 (1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst 21 Monate Fachstudien am Fachbereich Sozialversicherung sowie 15 Monate praxisintegrierte Studienphasen bei der Einstellungsbehörde.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GntDSVVDV%202024/12#abs-2 (2) Das Studium gliedert sich in neun Trimester:

TrimesterFachstudium/praxisintegrierte Studienphasen
14 Monate Fachstudium
24 Monate Fachstudium
34 Monate praxisintegrierte Studienphasen
44 Monate Fachstudium
54 Monate praxisintegrierte Studienphasen
64 Monate Fachstudium
74 Monate praxisintegrierte Studienphasen
83 Monate Fachstudium und 1 Monat Bachelorarbeit
91 Monat Bachelorarbeit und 3 Monate praxisintegrierte Studienphasen
§ 11 § 13